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Unzulässige Webseiten werden nicht aufgenommen:
§ 5
I. Seiteninhalt - Gegen deutsches Recht verstoßende Seiten sind unzulässig, insbesondere solche, deren Inhalte aus Kinder-Pornographie, Rassismus, Warez etc. bestehen. Darüberhinaus unzulässig sind Seiten, # deren Inhalte ihren Schwerpunkt im Bereich Erotik und Sex haben (Sex- und Erotikseiten). Zur Ausnahme hiervon siehe § 5b. # die ebenfalls einen Besuchertausch anbieten (Konkurrenzseiten). # deren ausschließlicher Inhalt in der Auflistung von Bannern besteht (Reine Bannerseiten).II. Skripte - Auf den Seiten dürfen keine Skripte eingesetzt werden, die das normale Surf-Verhalten stören. Dazu zählen insbesondere Skripte, # die die aktuelle Seite im Sekunden-Rythmus in den Vordergrund setzten. # durch die sich beim Öffnen, Schließen oder bloßen Verweilen auf der Seite weitere Fenster öffnen (Popups). Zur Ausnahme hiervon siehe § 5a. # durch die die Seite aus dem Frame in der Surfbar ausbricht und sich auf die gesamte Seiten vergrößert (Framebrecher). # durch die auf einem durchschnittlichen Rechner eine 100%ige Prozessorauslastung verursacht wird (z.B. durch Lauftexte in der Statuszeile).III. Bezahlte Startseiten etc. - Es dürfen keine Mitgliederseiten von bezahlten Startseiten etc. angemeldet werden, sofern dadurch gegen die AGB dieser Anbieter verstoßen wird. Wenn solche Verstöße von Investsurfer festgestellt werden, wird dies von Investsurfer an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet.IV. Die in Absatz I - III aufgeführten Kriterien sind nicht abschließend. Investsurfer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Seiten auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Akzeptanz der Webseiten durch Investsurfer.
§ 8 Verantwortlichkeit für Inhalte
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